Direkt zum Hauptbereich

Posts

Es werden Posts vom Mai, 2017 angezeigt.

Für Gemeinschaftsgarten mitzahlen?

Gemeinschaftsgärten werden in aller Regel durch den Vermieter gepflegt. Die Kosten hierfür werden allerdings nicht von ihm getragen, sondern in Form von Betriebskosten auf alle Mieter des Hauses übertragen. Das gilt selbst dann, wenn keiner der Mieter den Garten nutzen darf. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Angesetzt werden dürfen hierbei die Kosten für das Rasenmähen, das Unkrautjäten, das Beschneiden von Sträuchern und Bäumen, das Wässern des Gartens, die Entsorgung der Gartenabfälle sowie die Pflege und Reparatur der Gartengeräte. Wenn der Garten umgestaltet wird oder neue Bäume gepflanzt werden, gehört das jedoch nicht zu den Kosten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Es sei denn, kranke Bäume müssen beseitigt und entsorgt werden. Dann zählen die Kosten für eine Ersatzbepflanzung zur Gartenpflege. Quelle: https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article164160725/Fuer-den-Garten-mitbezahlen.html